Rechtsprechung
LG Mannheim, 11.12.2009 - 1 S 127/09 |
Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Auszug aus LG Mannheim, 11.12.2009 - 1 S 127/09
Hierbei ist der Geschädigte nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbehebung zu wählen, was bedeutet, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (Vgl. BGH NJW 2008, 1519, BGH NJW 2007, 1122 und BGH NJW 2006, 1506).Die Schadenshöhe darf lediglich nicht auf der Basis offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden; auch dürfen wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen nicht außer Acht gelassen werden, Listen und/oder Tabellen, die auf Markterhebungen beruhen, können nach der Rechtsprechung zu Schadensschätzungen herangezogen werden (Vgl. BGH NJW 2008, 1519).
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
Auszug aus LG Mannheim, 11.12.2009 - 1 S 127/09
Konkrete unfallbedingte Leistungen der Klägerin, als Vermieterin oder sonstige mit dem Unfall zusammenhängende Umstände, die diese Erhöhung rechtfertigen, werden von der, im Hinblick darauf, dass sich ihre Rechtsvorgängerin nicht anderweitig nach der Höhe der Mietwagenkosten erkundigt hat, darlegungspflichtigen Klägerin (vgl. BGH NJW 2009, 58) nicht vorgetragen.Der BGH hat trotz der Bedenken, die gegen die Zuverlässigkeit der "Schwacke-Liste" immer wieder geäußert werden, vor allem unter Hinweis auf den "Mietpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2008ÂÂ des Fraunhofer Instituts, daran festgehalten, dass das gewichtete Mittel nach der Schwacke-Liste weiterhin in der Rechtsprechung als Schätzgrundlage für den Normaltarif Verwendung finden kann (Vgl. BGH NJW 2009, 58; so auch OLG Stuttgart Urteil vom 08.07.2009, Az: 3 U 30/09; OLG Köln, Urteil vom 03.03.2009, Az,: 24 U 6/08).
- OLG Köln, 03.03.2009 - 24 U 6/08
Richterliche Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus LG Mannheim, 11.12.2009 - 1 S 127/09
Der BGH hat trotz der Bedenken, die gegen die Zuverlässigkeit der "Schwacke-Liste" immer wieder geäußert werden, vor allem unter Hinweis auf den "Mietpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2008ÂÂ des Fraunhofer Instituts, daran festgehalten, dass das gewichtete Mittel nach der Schwacke-Liste weiterhin in der Rechtsprechung als Schätzgrundlage für den Normaltarif Verwendung finden kann (Vgl. BGH NJW 2009, 58; so auch OLG Stuttgart Urteil vom 08.07.2009, Az: 3 U 30/09; OLG Köln, Urteil vom 03.03.2009, Az,: 24 U 6/08).Sie hat auch die entsprechende Studie nicht vollständig vorgelegt, so dass die Kammer nicht beurteilen kann, ob diese Preise, die, wie dies in der Rechtsprechung mehrfach ersichtlich wird (Vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 08.07.2009. Az.: 3 U 30/09; OLG Köln, Urteil vom 03.03.2009, Az.: 24 U 6/08 und LG Dresden Urteil vom 08.10.2008, Az.: 4 S 247/08), eine Vorbuchungszeit von einer Woche voraussetzen, ein Umstand, der bei der Anmietung eines Unfallersatzwagens regelmäßig nicht gegeben ist.
- BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"
Auszug aus LG Mannheim, 11.12.2009 - 1 S 127/09
Hierbei ist der Geschädigte nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbehebung zu wählen, was bedeutet, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (Vgl. BGH NJW 2008, 1519, BGH NJW 2007, 1122 und BGH NJW 2006, 1506). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 243/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus LG Mannheim, 11.12.2009 - 1 S 127/09
Hierbei ist der Geschädigte nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbehebung zu wählen, was bedeutet, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (Vgl. BGH NJW 2008, 1519, BGH NJW 2007, 1122 und BGH NJW 2006, 1506). - OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Eignung des "Schwacke-Mietpreisspiegels" zur …
Auszug aus LG Mannheim, 11.12.2009 - 1 S 127/09
Sie hat auch die entsprechende Studie nicht vollständig vorgelegt, so dass die Kammer nicht beurteilen kann, ob diese Preise, die, wie dies in der Rechtsprechung mehrfach ersichtlich wird (Vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 08.07.2009. Az.: 3 U 30/09; OLG Köln, Urteil vom 03.03.2009, Az.: 24 U 6/08 und LG Dresden Urteil vom 08.10.2008, Az.: 4 S 247/08), eine Vorbuchungszeit von einer Woche voraussetzen, ein Umstand, der bei der Anmietung eines Unfallersatzwagens regelmäßig nicht gegeben ist. - LG Dresden, 08.10.2008 - 4 S 247/08
Auszug aus LG Mannheim, 11.12.2009 - 1 S 127/09
Sie hat auch die entsprechende Studie nicht vollständig vorgelegt, so dass die Kammer nicht beurteilen kann, ob diese Preise, die, wie dies in der Rechtsprechung mehrfach ersichtlich wird (Vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 08.07.2009. Az.: 3 U 30/09; OLG Köln, Urteil vom 03.03.2009, Az.: 24 U 6/08 und LG Dresden Urteil vom 08.10.2008, Az.: 4 S 247/08), eine Vorbuchungszeit von einer Woche voraussetzen, ein Umstand, der bei der Anmietung eines Unfallersatzwagens regelmäßig nicht gegeben ist.